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Susanne Pflüger, Friedensrichterin für die Kreise 7 und 8

«Es gibt keine Schablone für Schlichtungsverfahren, dafür sind wir alle zu verschieden.»

Ob eine missbräuchliche Kündigung, ein Lohn, der nicht bezahlt wird, ein extrem partyfreudiger Nachbar oder eine komplexe Erbteilung: Wer sich in diversen Bereichen des Privatrechts nicht einigen kann, wählt wohl den Gang vor den Friedensrichter. Das Amt ermöglicht einen schnellen und preiswerten Zugang zum Recht – eine Aufgabe mit Relevanz und hoher Verantwortung in unserem System. In Zürich ist für jeweils zwei Kreise ein Friedensrichter zuständig. Am 7. März 2021 wird für die Kreise 7 und 8 neu gewählt. Susanne Pflüger bekleidet die Funktion seit 20 Jahren und ist motiviert wie am ersten Tag, mit Empathie, Wissen und grossem Erfahrungsschatz weitere sechs Jahre an der Dufourstrasse 35 den Bürgern bei ihren Anliegen zu helfen.

Text: Sherin Kneifl

«Zuallererst reizt mich der Kontakt mit den Menschen, auf die ich bei jedem Fall neu eingehen muss. Ebenso die Kreativität, die es braucht, um Probleme aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und sie einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zuzuführen», erläutert Susann Pflüger ihre Beweggründe. Darum sagte sie einst der FDP als Kandidatin für das Amt der Friedensrichterin in den Kreisen 7 und 8 zu und geht nun 2021 erneut für die Partei in den Wahlkampf. Ihre Erfahrung sei eine wesentliche Stärke und sehr wertvoll: «Es gibt keine Schablone für Schlichtungsverfahren, dafür sind wir alle zu verschieden. Ich hoffe jedes Mal auf das Glück, die Leute zu einem Vergleich zu bringen. Kann ich das Anwalts-Kunden-Verhältnis knacken, dann wird von Mensch zu Mensch diskutiert und die persönliche Dimension bedeutender. Dieser Weg führt eher zum Erfolg.» Hierfür ist Empathie nötig. Und Vorurteilslosigkeit. «Man darf sich von einem selbstbewussten Kunden nicht in die Ecke treiben lassen sondern muss neutral für beide Parteien fungieren», so die Friedensrichterin.

«Ich habe stets ein offenes Ohr und versuche mit Empathie verständnisvoll zu beraten und neutral zu entscheiden.»

Sie ist eine geduldige Zuhörerin und besitzt die Fähigkeit, juristische Sprache für jedermann zu übersetzen sowie Handlungsempfehlungen abzugeben, damit es gut kommt. Am häufigsten wenden sich an sie Arbeitnehmer (derzeit oft mit Problemen bei der Kurzarbeitsentschädigung), Nachbarn oder Stockwergeigentümer, die keinen Konsens finden, Erben bei Uneinigkeit das Testament betreffend oder zum Beispiel Auftraggeber, die mit der Leistung eines Handwerkers nicht zufrieden waren und nicht die volle Rechnung bezahlen wollen. «Ich mache meinen Job gern, da ich viel bewegen kann. Mit einer verständlichen Erklärung und kompetenter Beratung ist einiges gewonnen. Ich stelle die Situation klar dar und zeige Chancen auf», sagt Pflüger.

Susann Pflüger, Friedensrichterin Kreis 7 & 8

«Wird ein Streit im Schlichtungsverfahren anstatt vor Gericht gelöst können sich die Beteiligten danach wieder in die Augen schauen.»

Die 64-jährige Zürcherin möchte auch in Zukunft für Menschen da sein und gemeinsam versuchen, die besten Optionen zu finden. «Wie bei dem Tetraplegiker, der wegen eines medizinischen Eingriffs, der missraten war, im Rollstuhl vor mir sass. Ich war tief berührt zu sehen, wie wichtig es für die klagende Partei war, endlich dem behandelnden Arzt persönlich gegenüber sitzen und mit ihm sprechen zu können», erinnert sich die Friedensrichterin. Als sie das Amt antrat gab es noch keine offizielle Ausbildung, darum erwarb sie ihre Kenntnisse und ihre Fertigkeiten durch «learning bei doing». «Wir haben uns unter den Kollegen ausgetauscht, zudem konnte man die Aufsichtsbehörde für Friedensrichter beim Bezirksgericht fragen», so Pflüger. Trotzdem absolvierte die gelernte Buchhändlerin eine zweijährige Mediationsausbildung an der Fachhochschule Nordwestschweiz. «Ich hatte das Gefühl, spezielle Tools abrufen zu können während der Verhandlung, erweise sich als nützlich – und dem war so.»

Heute beinhaltet die als CAS konzipierte Ausbildung für Friedensrichter drei Schwerpunkte: Recht, Verhandlungsführung, Amtsführung. Pflüger erachtet alle drei gleich bedeutend, doch in der Verhandlung selbst sei man am meisten gefordert. «Man muss individuell agieren und auch, wenn jemand keine Bereitschaft zeigt, auf ihn eingehen, um zu einem Ergebnis zu kommen.»

Wie politisch ist ihr Amt? «Es wird von den Parteien ausgeschrieben und besetzt. Aber es ist vergleichbar mit Bundesrat: Wer es innehat, muss apolitisch und neutral agieren», erklärt Pflüger. Nach ihrer zweiten Amtszeit war sie einige Jahre lang die einzige Friedensrichterin in der Stadt Zürich. Heute gibt es vier Frauen und zwei Männer. Susanne Pflüger würde sich freuen, entschiede sich das Stimmvolk der Kreise 7 und 8 wieder für sie. Denn Schlichtung ist wichtig und ein Streit vor Gericht schlimm. «Wenn man einen Disput im Schlichtungsprozess beilegen kann, deeskaliert das die gesamte Situation. Je früher, desto besser ist es in der Folge für die Beteiligten. Die oft verhärteten Fronten werden aufgelöst und die „Gegner“ können sich wieder in die Augen schauen. Wer vor Gericht zieht, hat es schwieriger, danach aufeinander zuzugehen. Das ist aber essenziell», so ihre Einschätzung.

In Zürich werden rund 3000 Fälle pro Jahr von den sechs Friedensrichtern behandelt. Die durchschnittliche Erfolgquote liegt bei mehr als 60 Prozent. Susanne Pflüger berät gern und aus Überzeugung – am liebsten noch bis 2027.

Die Gesamterneuerungswahlen für die Besetzung der Friedensrichter (2021–2027) in allen Städten und Gemeinden des Kantons Zürich finden am 7. März 2021 statt.

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Januar 2021


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